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   VG Göttingen, 21.05.2008 - 1 A 390/07   

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https://dejure.org/2008,28219
VG Göttingen, 21.05.2008 - 1 A 390/07 (https://dejure.org/2008,28219)
VG Göttingen, Entscheidung vom 21.05.2008 - 1 A 390/07 (https://dejure.org/2008,28219)
VG Göttingen, Entscheidung vom 21. Mai 2008 - 1 A 390/07 (https://dejure.org/2008,28219)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Ausweisersatz: Zumutbarkeit der Beantragung von Pässen bei Serbischen Generalkonsulaten durch Kosovaren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    48 ; AufenthG; 55 Abs. 1 ; AufenthV
    Beantragung von Pässen bei Serbischen Generalkonsulaten unzumutbar für Kosovaren; Kosovaren; Passpflicht

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthV § 55 Abs. 1 Nr. 1; AufenthG § 48 Abs. 2; AufenthG § 78 Abs. 6
    D (A), Kosovo, Kosovaren, Ausweisersatz, Passbeschaffung, Zumutbarkeit, Auslandsvertretung, Mitwirkungspflichten, Verschulden, Ursächlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beantragung von Pässen bei Serbischen Generalkonsulaten unzumutbar für Kosovaren; Kosovaren; Passpflicht

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.2008 - 13 S 1812/07

    Zur Einbürgerung eines serbischen Staatsangehörigen albanischer

    a) Der Senat geht nicht davon aus, dass die serbische Staatsangehörigkeit des Klägers durch die Unabhängigkeit des Kosovo "automatisch" untergegangen ist (a.A. ohne nähere Begr. VG Göttingen, Urteil vom 21.5.2008 - 1 A 390/07 -, juris).
  • BVerwG, 12.05.2015 - 1 B 23.15

    Klärungsbedürftigkeit des Nachweises der Zugehörigkeit der Kosovaren zur Republik

    Wenn die Frage mit "ja" zu beantworten wäre, wie wäre eine solche Verpflichtung mit der Auffassung des Verwaltungsgerichts Göttingen in seinem Urteil vom 21.05.2008 * 1 A 390/07 * zu vereinbaren, wonach für Kosovaren wie den Kläger zu 1. und seine Kinder die "Republika Srbija" ein "fremder" Staat sei.".

    Soweit das Vorbringen der Kläger die Vereinbarkeit des Berufungsurteils mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juni 2006 - 5 C 5.03 - (gemeint wohl: Urteil vom 27. Juli 2006 - 5 C 3.05 - ) sowie dem Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 21. Mai 2008 - 1 A 390/07 - in Frage stellt, kann offenbleiben, ob damit die Nichtzulassungsbeschwerde auch auf den Zulassungsgrund der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) hat gestützt werden sollen.

  • OVG Niedersachsen, 11.02.2015 - 13 LB 180/13

    Einbürgerung; Entlassung; Entlassungsbemühungen; Kosovo; Mehrstaatigkeit; Roma;

    Die Unabhängigkeitserklärung der Republik Kosovo und deren Anerkennung durch die Bundesrepublik Deutschland haben nicht zum Verlust der serbischen Staatsangehörigkeit des Klägers zu 1. geführt (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 19.08.2014 - 5 ZB 14.932 -, juris; VGH Bad.-Württemb., Urt. v. 24.09.2008 - 13 S 1812/07 -, InfAuslR 2009, 120; a. A. VG Göttingen, Urt. v. 21.05.2008 - 1 A 390/07 -, juris).
  • VG Oldenburg, 28.11.2011 - 11 B 2550/11

    Zumutbarkeit des Besorgens eines serbischen Passes oder des Anstrebens der

    Der im Übrigen zu der hier erörterten Thematik veröffentlichten Rechtsprechung (s. VG Göttingen, Urteil vom 21. Mai 2008 - 1 A 390/07 - juris; VG Augsburg, Urteil vom 17. Februar 2010 - AU 608.490 - juris) kann schon deshalb nicht mehr gefolgt werden, weil sie maßgeblich mit früheren Erlassen der Exekutive argumentiert haben, die ihrerseits der unklaren Lage nach der Sezession Kosovos Rechnung trugen.
  • VG Frankfurt/Main, 08.10.2008 - 1 K 1432/08

    Beantragung von Pässen für Staatsangehörige der Republik Kosovo derzeit - Oktober

    17 Als Staatsangehörigen der Republik Kosovo ist den Klägern die Beschaffung eines kosovarischen Reisepasses derzeit nicht zumutbar, weil die Republik Kosovo, die von der Bundesrepublik Deutschland am 20.02.2008 als eigenständiger Staat anerkannt worden ist, in Deutschland über keine Auslandsvertretung verfügt, die Pässe oder andere Personalpapiere ausstellen könnte (vgl. auch VG Göttingen, Urt. v. 21.05.2008 - 1 A 390/07 -, Asylmagazin 7-8/2008, S. 14).
  • VG Göttingen, 24.11.2009 - 4 A 42/09

    Bleiberecht, Aufenthaltserlaubnis auf Probe, Ausweisersatz, Kosovo, Licna Karta,

    Im Übrigen kann der Kläger nach der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo auch nicht mehr an die serbischen Auslandsvertretungen verwiesen werden, weil es sich insoweit um die Vertretung eines fremden Staates handelt (vgl. hierzu bereits Urteil des erkennenden Gerichts vom 21.05.2008 - 1 A 390/07 -).
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